Das Ortswappen der Gemeinde Harxheim

Seit Mitte des 15. Jahrhunderts bemühten sich Orte um ein eigenes Wappenbild. Die damaligen Regenten kamen diesem Wunsch gerne entgegen, da sich hier eine Gelegenheit bot, ihre eigenen Wappen als eine Art Hoheitszeichen zu dokumentieren. Die neuen Ortswappen erschienen in der Regel erstmalig in Rahmen der örtlichen Gerichtssiegel.

Die Gemeinde Harxheim besitzt eine Ortswappentradition, die sich bis in das 16. Jahrhundert zurückführen lässt. In diesem Jahrhundert erscheint das "Gerichts Sigel zu Harxheim". Im Wappenschild zeigt es einen senkrecht stehenden Halm mit Ähre, kreuzweise belegt mit einem blattlosen Rebstiel mit Traube und einem Eichelzweig mit zwei Eicheln, unten beseitet von zwei Sternen. 1564 ist ein Gerichtssiegel belegt, das im Schild nur den Eichenzweig mit Eichel und den Rebstiel mit Traube gekreuzt und unten von drei Äpfeln bewinkelt zeigt. Ein drittes "Gericht Insigel zu Harxheim" von 1636 zeigt eine Ähre und einen blattlosen Eichenzweig mit je einer nach unten hängenden und nach oben stehenden Eichel, die sich kreuzen und mit einer Traube belegt sind.

Dieses Wappenbild scheint bis in die napoleonische Zeit in Gebrauch gewesen zu sein. Dass einmal das "Mainzer Rad" im Wappen geführt worden sein soll, ist nicht beweisbar.

Das heutige Wappen wurde vom Innenministerium Rheinland-Pfalz der Gemeinde Harxheim als Ortswappen urkundlich bestätigt. Danach lautet die amtliche Wappenbeschreibung heute:

"In Gold eine grüne Ähre und ein grüner blattloser Eichenzweig mit je einer nach unten hängenden und nach oben stehenden Eichel, die sich kreuzen und mit einer blauen Traube belegt sind".